Keine Kurzen für die Kurzen!
„Saufen bis zum Umfallen“, „Mit 13 Jahren der erste Vollrausch“, „Trinken bis der Arzt kommt“.
Die Meldungen sind erschreckend, die dazugehörigen Zahlen auch. Die Zahl der Jugendlichen, die in Deutschland mit Alkoholvergiftung in die Klinik gebracht wurden, hat sich seit 2000 verdoppelt. Besonders die Mädchen ziehen kräftig nach.
Bei den ersten Trinkversuchen führt schon eine geringe Anzahl an alkoholischen Getränken zu einem rasch ansteigenden Blutalkoholspiegel. Es kann zu Vergiftungserscheinungen kommen, die zu einer Bewusstlosigkeit führen können im Extremfall sogar zum Tod. Wird in einer kurzen Zeit viel Alkohol getrunken (sog. „Komasaufen“), reagiert das Gehirn sehr empfindlich.
Schon bei einem Blutalkoholgehalt von 1 Promille kann es zu großen Ausfallerscheinungen im Körper kommen. Zusätzlich reagiert das natürliche Abwehrsystem (Ekel, Erbrechen) beim Schnell-Trinken erst verzögert und oft zu spät. Erst dadurch wird es möglich, dass Jugendliche, wie bei einem in den Medien geschilderten Fall aus Berlin, 52 Schnäpse trinken können. Der betroffene Junge fiel ins Koma und starb einige Zeit später an den Folgen der Alkoholvergiftung.
Alle Beteiligten der kommunalen Alkoholprävention in Zetel stimmen darin überein, dass die enormen negativen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen des hohen Alkoholkonsums nicht ignoriert werden dürfen, sondern durch vorbeugende Maßnahmen reduziert werden müssen.
Alkohol ist oft Bestandteil unserer Fest- und Tischkultur. Kinder lernen den unschädlichen, genussorientierten Umgang jedoch nicht von allein. Sie experimentieren mit einem Stoff aus der Erwachsenenwelt und testen ihre Grenzen aus. In dieser Phase benötigen sie deutliche Hinweise, wo Experimente keinen Platz haben, und nachvollziehbare klare Regeln.
Eine wichtige Orientierung bietet das elterliche Vorbild. Zwar streiten Jugendliche dies gerade in der Pubertät oft lautstark ab, aber das Verhalten der Eltern bildet doch den „inneren Kompass” für ihr Verhalten. Genießen die Eltern ein Glas Alkohol zu besonderen Gelegenheiten? Wie gehen sie mit Erschöpfung, Unwohlsein oder Traurigkeit um? Folgt dann ein schneller Griff zu Medikamenten und einem Entspannungstrunk oder werden Konflikte und Belastungen offen angesprochen?
Was kannst du tun, wenn...
- ... jemand richtig betrunken ist?
Erste und wichtigste Regel: Keinen weiteren Alkohol mehr trinken lassen. Wenn er/sie sich hinlegen möchte, ist das o. k. Dann unbedingt aufpassen, dass er/sie sich nicht übergibt. Denn daran kann man leicht ersticken.
- ... jemand so betrunken ist, dass er auf dem Boden liegt und sich nicht mehr bewegt?
Sofort den Rettungsdienst rufen. Es ist möglich, dass die Person eine Alkoholvergiftung hat. Daran kann sie sterben.
- Bier, Wein und Sekt
An Jugendliche ab 16 Jahre darf Bier, Wein und Sekt in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit – laut § 9 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) – verkauft und das Trinken darf gestattet werden. Nur mit Wein angereicherte Mixgetränke fallen auch unter diese Regelung (ab 16 Jahre). Achtung: Alkoholfreies Bier kann bis zu Alc 0,5% Vol. und Nähr-/Malzbier bis zu Alc 1,4% Vol. enthalten!
- Hochprozentiges
Branntweinhaltige Getränke, z.B. klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter, Cocktails, Pfläumli’s, Wodkafeige, Bier mit Schnaps und Mixgetränke mit Branntwein dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden – siehe § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG.
- „Alcopops“ erst ab 18 Jahre
Alle Getränke, die neben diversen Geschmacksstoffen – oft geruchsneutrale – Anteile von Wodka, Whiskey, Rum oder anderem hochprozentigen Alkohol enthalten, fallen unter das absolute Abgabe- und Trinkverbot für Minderjährige (unter 18 Jahren), auch wenn der Alkoholanteil nur unwesentlich höher als bei Bier und meist unter dem von Wein liegt!
Ansprechpartner:
Gemeinde Zetel, Ordnungsamt 0 44 53/935-212
Gemeinde Zetel, Frau Hagen 0 44 53/935-262
Polizeistation Zetel 0 44 53/47 99
Initiatoren:
|